21.03.2014 - 18:14 [ Bundeskriminalamt ]

Das BKA stellt klar: Erstmalige Identifizierung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy am 15. Oktober 2013 in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren ist weiterhin richtig!

Am 30.10.2012 wurden im Vorgangsbearbeitungssystem 800 Einzelvorgänge zu den Beschuldigten der Operation „Selm“ – darunter auch für Sebastian Edathy – automatisiert angelegt.
Da zum Zeitpunkt der automatisierten Erfassung im BKA nicht bekannt war, dass es sich bei einem der Tatverdächtigen um den Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy handelte, wurde für den Vorgang standardmäßig keine besondere Zugriffsbeschränkung festgelegt. Das bedeutet, dass alle Nutzer dieses Vorgangsbearbeitungssystems mit dem Leserecht für kriminalpolizeiliche Vorgänge der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ diesen Vorgang und die Dokumente aus dienstlichen Gründen hätten einsehen können.
Nach Bekanntwerden der Identität von Herrn Edathy am 15.10.2013 wurden die Zugriffsmöglichkeit auf die Mitarbeiter des zuständigen Fachreferates „Auswertung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ beschränkt.