Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, das zu tun.