Denn dieses Lobbyvehikel hat es besonders in sich: Konzernlobbyisten sollen frühzeitig und noch vor den Parlamenten Einblick in Gesetzesvorhaben bekommen und auf diese einwirken können, etwa über einen sogenannten “Regulierungsrat”, durch sektorale Arbeitsgruppen, Stakeholder-Konsultationen oder Folgeabschätzungsberichte. Das heißt: Neben einer Schattenjustiz durch Schiedsgerichte über CETA droht auch ein Schattenparlament durch die regulatorische Kooperation.