07.11.2014 - 02:12 [ Deutscher Bundestag ]

Bundestagsbeschlüsse am 6. November

ESM-Finanzierungsgesetz geändert:
Mit der Gesetzesänderung wird die Einrichtung des Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung im ESM-Finanzierungsgesetz nachvollzogen (ESM steht für den Euro-Rettungsschirm „Europäischer Stabilitätsmechanismus“). Zugleich werden die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte konkretisiert. Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition und von zwei Mitgliedern der Unionsfraktion nahm das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrages vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (18/2580, 18/2628) unverändert an. Damit wird der Bundesfinanzminister ermächtigt, im Gouverneursrat des ESM der Einführung des neuen Finanzhilfeinstruments der direkten Bankenrekapitalisierung zuzustimmen.