„Law Blog“-Autor Udo Vetter schrieb: „Wie sich nun herausstellt, läutet der aktuelle Gesetzentwurf trotz aller Vorschusslorbeeren auf jeden Fall nicht das Ende der Störerhaftung für WLAN ein.“ Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler bezeichnete das Gesetz in Anbetracht der fehlenden Regelung der Freistellung von Unterlassungsansprüchen als „Mogelpackung“. Heise-Justiziar Joerg Heidrich betonte vor allem, dass die in der Gesetzesbegrüdung klar geäußerte Absicht, WLAN-Anbieter auch vor teuren Abmahnung zu schützen, es nicht direkt in das Gesetz geschafft hat: „Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.“