29.11.2023 - 18:23 [ Nachdenkseiten ]

Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

„Ein Staat kann nicht gleichzeitig die Kontrolle über ein von ihm besetztes Gebiet ausüben und dieses Gebiet militärisch angreifen, mit der Begründung, es sei ‚fremd‘ und stelle eine exogene Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Nach der Vierten Genfer Konvention, die besetzte Menschen als ‚geschützte Personen‘ bezeichnet, ist der Besatzungsstaat verpflichtet, diese Bevölkerung zu schützen. Wenn der Staat diese wahllos bombardiert, verstößt er gegen diese Verpflichtung.“