Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten. Dies geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.