Das BND-Gesetz erlaubt eine Weitergabe von Daten nur unter strengen Auflagen. Dies hat der BND im Fall Bad Aibling offenkundig ignoriert.
BND-Präsident Gerhard Schindler und Ulrich Pferr aus dem BND-Leitungsstab etikettierten daraufhin Daten, die eigentlich als rechtswidrig galten, zu rechtskonformen um.