Zum anderen muss ein Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle eingeführt werden. Bislang können Geheimdienstmitarbeiter falsche oder irreführende Aussagen in den Kontrollgremien machen, ohne dafür ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Ein Sonderstrafrecht würde dies verhindern und Rechtsverletzungen vorbeugen.