21.04.2012 - 14:23 [ vbw - Die bayerische Wirtschaft ]

Blue Card-Regelung: Richtung stimmt – großer Wurf sieht aber anders aus

Der Änderungsantrag sieht nun vor, dass der Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige an eine Mindestverdienstgrenze von 44.800 Euro geknüpft wird. Für Mangelberufe wie Ingenieure und Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie soll die Verdienstgrenze auf 35.000 Euro abgesenkt werden.