23.02.2013 - 17:55 [ Kontext Wochenzeitung ]

Blick in den Abgrund

Schon damals vermuteten Insider, dass der Bahnchef auf Druck der Politik handelte. Stimmt dies, haben sich die Akteure strafbar und schadenersatzpflichtig gemacht: Paragraf 117 Aktiengesetz untersagt die vorsätzliche Einflussnahme auf Vorstand und Aufsichtsrat. Riskant agiert deshalb aktuell auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wenn sie öffentlich den Weiterbau des Tiefbahnhofs trotz explodierender Kosten fordert. Ein Anruf bei Bahnchef Grube, eine Mail an Bahn-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht mit dieser Forderung könnte den Auszug aus dem Kanzleramt bedeuten.