Rechtliche Grauzonen nutzt die Behörde seit Langem auch bei Software: Obwohl diese „als solche“ nicht geschützt werden dürfe, erteilt sie immer wieder Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“.
Rechtliche Grauzonen nutzt die Behörde seit Langem auch bei Software: Obwohl diese „als solche“ nicht geschützt werden dürfe, erteilt sie immer wieder Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“.