Die BILD-Zeitung plant für den 23. Juni 2012 einen Coup. Sie möchte an diesem Tag jedem deutschen Haushalt eine kostenlose Ausgabe des Blattes in den Briefkasten legen. Anlass ist der 60. Geburtstag der BILD. Ich gehöre zu den Leuten, die BILD gerne feiern lassen – aber bitte nicht mit mir.
Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.