Betroffen sind neben Werbeblockern wie Adblock Plus und Ublock auch die Mozilla-Erweiterung Noscript… Damit zieht der Verlag eine drastische Konsequenz aus der juristischen Niederlage, die er im September 2015 vor dem Landgericht Köln gegen den Werbeblocker Adblock Plus erlitten hatte. Nach Verfahren in München und Hamburg hatten auch die Kölner Richter festgestellt, dass der Adblocker und das damit verbundene Geschäftsmodell der Kölner Eyeo GmbH legal sei. Axel Springer hält sowohl das Unterdrücken von Werbung als auch das Angebot des Whitelisting, bei dem sich große Verlage von der Werbeblockade freikaufen können, für rechtswidrig.