13.07.2012 - 08:26 [ Heise ]

BGH: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen

Speicherplattformen wie Rapidshare können unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mit verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat.