27.02.2018 - 10:45 [ Prof. Niko Härting / Legal Tribune Online ]

BGH entscheidet am Dienstag: Wie weit reicht das Recht auf Ver­gessen?

Wie weit das „Recht auf Vergessen“ reicht, ist in vielfacher Hinsicht unklar. Am Dienstag hat erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) die Gelegenheit, sich dazu zu äußern (VI ZR 489/16 – Google). Ob der VI. Zivilsenat von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch machen oder den Fall an den EuGH weiterreichen wird, bleibt abzuwarten.