Wer sich das System der Meinungsfreiheit vom freien inneren Gedanken bis zur legitimen Ausübung der Pressefreiheit anschaut, muss feststellen, dass das Gedankenkonstrukt, das Kohler an gewichtigem Orte entwickelt und öffentlich verbreitet, nicht nur gegen die Wertung der Verfassung verstößt, sondern auch unter logischen Gesichtspunkten ein einziger verquaster Haufen von anbiederischem Mist ist.