Die Delegiertenversammlung wird am 17. Oktober 2011 über die Satzungsänderungsanträge abstimmen. Der für Bankkunden wichtigste Punkt ist, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 %.