17.01.2018 - 17:05 [ German Foreign Policy ]

Annahme verweigert

Bereits im März, im Juli sowie im Oktober sind Prozesstermine geplatzt, da der Justizsenator des rot-rot-grĂĽnen Berliner Senats, Dirk Behrendt (BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen), die Entgegennahme der Gerichtsdokumente verweigert – und damit die gerichtliche Aufarbeitung kolonialer Massenverbrechen unmöglich macht. Dabei kommt der Klage der Herero und Nama hohe Bedeutung nicht nur fĂĽr eine angemessene Aufarbeitung vergangener deutscher Kolonialmassaker zu, sondern auch fĂĽr das Vorgehen gegen aktuelle sowie kĂĽnftige Verbrechen deutscher Militärs an ihren Einsatzorten in Asien und Afrika. Auch im Falle des NATO-Luftangriffs auf eine BrĂĽcke im jugoslawischen Varvarin, dem am 30. Mai 1999 zehn Zivilisten zum Opfer fielen, und im Falle des von einem deutschen Offizier befohlenen Massakers von Kunduz vom 4. September 2009, bei dem mehr als 100 Zivilisten umkamen, machte die deutsche Justiz gegen Klagen von Angehörigen der Opfer jeweils „Staatenimmunität“ geltend; die Angehörigen gingen leer aus, die Täter blieben straflos.