Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt.
Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt.