31.08.2018 - 06:42 [ mariograss.germandailynews.com ]

„AfD-Beratung“: Maaßen zur eidesstattlichen Auskunftserteilung zwingen – Bundesunmittelbarer Auskunftsanspruch

(1.8.2018) Im Hinblick auf die Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Bundesnachrichtendienstes besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein presserechtlicher Auskunftsanspruch zugunsten der Medien sowie deren Vertreter.
Dieser bundesunmittelbare Auskunftsanspruch wird direkt aus dem Medienverfassungsrecht abgeleitet. Zuständig ist in erster Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Ein solcher presserechtlicher Informationsanspruch kann auch im Eilverfahren geltend gemacht werden.