Lediglich am Rande streift das SWP-Papier die Entwicklung der „Anti-Terror“-Maßnahmen in der EU. So konstatiert der Autor, in Frankreich habe nach den Terroranschlägen von 2015 „fast zwei Jahre lang ein verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand“ gegolten; anschließend seien „viele der damals erlassenen Befugnisse für Polizei und Militär in einem Anti-Terror-Gesetz dauerhaft verankert“ worden. Großbritannien wiederum habe im Irak „einen seiner Staatsbürger durch einen Drohnenangriff töten lassen, ohne auch nur der Versuch einer juristischen Begründung zu unternehmen“. Darüber hinaus forderten Polizeien und Geheimdienste „in nahezu allen europäischen Ländern … immer neue Kompetenzen zur Überwachung der Kommunikation“. Letzteres trifft nicht zuletzt auf Deutschland zu.