(30.4.2015) Wir berichteten gestern erneut über die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), deren erste Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt wurde. Die seitdem mehrfach verschärfte TKÜV, die in 2002 für die „strategische Überwachung der Telekommunikation“ durch den Bundesnachrichtendienst erweitert worden war, gilt auch für die Betreiber der Netzknoten.
Archiv: Telekom
„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012
(30.4.2015) Sehr geehrte Geschworene am Gerichtshof der Öffentlichen Meinung, bilden Sie nun Ihr Urteil.