Im Vorfeld kündigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einzubringen, die am Mittwoch, 13. Juni, in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfand.
Archiv: Radikalenerlass
Auf der Suche nach Verfassungsfeinden. Der Radikalenbeschuss in Hamburg 1971 – 1987
Montag, 4. Juni 2018, 18 Uhr, Curiohaus, Raum A
Vortrag und Diskussion mit anschließender Lesung aus „Die Hexenjagd“
Bayern reaktiviert den Radikalenerlass
Doch in dem Bescheid, den Glasl am 12. Februar erhielt, stand das Gegenteil. Der Verfassungsschutz hatte sein Veto eingelegt, was ihm gar nicht zusteht. „Letztendlich ist keine glaubwürdige, erkennbare Distanzierung von linksextremistischen Ansichten erfolgt“, urteilte die Regierung plötzlich – und übernahm in der Folge weitgehend die Einwände, die der Verfassungsschutz ihr gegenüber in vertraulichen Schreiben erhoben hatte. Am Ende berief sich die Regierung explizit auf den Verfassungsschutz: Die „beteiligte Fachbehörde“ habe „zum zweiten Mal in überzeugender Weise Bedenken geäußert“, heißt es im Bescheid.