05.05.2011 - 09:05 [ n-tv ]

Zwischenruf: Doppelbestrafung darf es nicht geben

Sicherheitsverwahrung, ĂĽbrigens 1934 in Nazideutschland (!) eingefĂĽhrt, bedeutet, jemanden fĂĽr eine Tat zu bestrafen, die er/sie noch gar nicht begangen hat.

Immer noch gilt der juristische Grundsatz „nulla puena sine lege“ – „keine Strafe ohne Gesetz“.