Sicherheitsverwahrung, ĂĽbrigens 1934 in Nazideutschland (!) eingefĂĽhrt, bedeutet, jemanden fĂĽr eine Tat zu bestrafen, die er/sie noch gar nicht begangen hat.
Immer noch gilt der juristische Grundsatz „nulla puena sine lege“ – „keine Strafe ohne Gesetz“.