Da die Gewinne der öffentlichen Hand in den Landeshaushalt eingestellt werden, handelt es sich um eine in den Wasserpreisen enthaltene verdeckte Wassersteuer. Die politische Forderung des Berliner Wasserrates lautet: „Wasser zahlt Wasser“, d.h.: die Kalkulation der Wasserentgelte sind so zu halten, dass die realen Betriebs-Kosten der Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung, einschliesslich Investitionen des Substanzerhalts und technischen Fortschritts sowie Rücklagen als Risikovorsorge gedeckt sind. Die Abführung von Gewinnen an den Landeshaushalt lehnen die Akteure des Berliner Wasserrates ab.