24.01.2013 - 09:07 [ Keine Flugrouten über Berlin ]

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.07.2012 zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2004 BER betreffend erklärt kfberlin: „Egal wie dreist gelogen wird, die Kraft des Faktischen rechtfertigt jeden Betrug.“

Die Richter haben hier ganz offensichtlich vor dem Hintergrund einer möglicherweise existentiellen Bedrohung des BER ein fragwürdiges Urteil gefällt – frei nach dem Motto: „Der Zweck heiligt die Mittel“.

Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob nicht zumindest im politischen Bereich ein Preis für den erheblichen Vertrauensverlust gezahlt werden muss, den die Politik heute erlitten hat.

kfberlin, 01.08.2012