Ärzte, Pfarrer und Bundestagsabgeordnete haben ein Zeugnis-verweigerungsrecht. Dies gilt auch für Journalisten, deswegen müssen sie ihre Fotos vor Veröffentlichung nicht rausgeben. Auch nicht, wenn die Polizei das verlangt.
Ärzte, Pfarrer und Bundestagsabgeordnete haben ein Zeugnis-verweigerungsrecht. Dies gilt auch für Journalisten, deswegen müssen sie ihre Fotos vor Veröffentlichung nicht rausgeben. Auch nicht, wenn die Polizei das verlangt.