Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert
Sieht man sich die Einführungsbegründungen für europäische und amerikanische Gesetze aus den letzten 15 Jahren und ihre dann folgenden praktischen Anwendungen an, dann lassen sich bemerkenswerte Diskrepanzen feststellen. So wurde etwa die Vorratsdatenspeicherung erst als angebliches Ausnahmeinstrument gegen Terroristen beworben, dann sollten die gesammelten Daten nur bei „schweren Straftaten“ verwendet werden und schließlich für alles, was via Telekommunikation geschieht.