Außerdem werden wir gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses von vergangener Woche, das Honorar der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für 2013 um nur 0,9 Prozent anzuheben, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage einreichen. Diese Klage hat aufschiebende Wirkung. Damit wird dieser Beschluss nicht rechtskräftig.