Die Herausgabe der Daten von Twitter-Nutzern an das US-Justizministerium verstößt nicht gegen US-Recht. Das hat ein Richter geurteilt und damit den Einspruch von drei betroffenen Nutzern abgewiesen.
Die Herausgabe der Daten von Twitter-Nutzern an das US-Justizministerium verstößt nicht gegen US-Recht. Das hat ein Richter geurteilt und damit den Einspruch von drei betroffenen Nutzern abgewiesen.