Aber auch sein Verhalten im Anschluss an den Terroranschlag befand die Staatsanwältin für konspirativ. Unmittelbar nach der Tat habe er den Drittangeklagten vor einer etwaigen Razzia gewarnt und sein Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Außerdem zeige die Auswertung seiner Datenträger „ein klares Bild seiner Gesinnung“. (…)
Weiters habe die Staatsanwältin „uns bis heute nicht gesagt, wo der psychische Tatbeitrag gewesen ist“, der seinem Mandanten zur Bestärkung des Täters in dessen mörderischen Plänen vorgeworfen wurde. (…)
Beim Fünftangeklagten gelangten die Geschworenen mit 5:3 Stimmen zur Ansicht, dass dieser dem Attentäter im Juni 2020 die beim Anschlag verwendeten Schusswaffen – ein Sturmgewehr und eine Pistole – und die passende Munition vermittelt und übergeben hatte. Für die Laienrichter war damit – wenn auch nicht im Rahmen einer terroristischen Vereinigung – der Tatbestand der Beteiligung am Mord erfüllt. Er wurde ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt.