(5.5.2016) Rein verfassungsrechtlich geht dies auf zwei Wegen: Erstens, der Nationalrat spricht dem Kanzler das Misstrauen aus. Dann müsste die SPÖ gegen den eigenen Bundeskanzler einen Misstrauensantrag unterstützen. Das ist nicht vorstellbar.
Zweitens, der Bundespräsident entlässt den Kanzler gegen dessen Willen.