(15. April 2020)
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case„)
vermutete Fälle („probable case„)
bestätigte Fälle („confirmed case„)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O. vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen.
Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.
Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.