Mitarbeiter, die wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen können, haben nur Anspruch auf 20 Tage Resturlaub. Das entschied das Arbeitsgericht.
Mitarbeiter, die wegen langer Krankheit ihren Urlaub nicht nehmen können, haben nur Anspruch auf 20 Tage Resturlaub. Das entschied das Arbeitsgericht.