Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen.