Professor Albert Ingold, Kommunikationsrechtler an der Universität Mainz, hält diese Twitter-Praxis der Polizei fĂĽr schlicht rechtswidrig. „Staatliche Organe können nicht auf gut GlĂĽck Sachverhalte kommunizieren. Behörden unterliegen in der Kommunikation besonderen Wahrheitspflichten. Das heiĂźt: Unwahre oder missverständliche Ă„uĂźerungen darf eine staatliche Stelle nicht veröffentlichen“, meint Ingold.