Professor Albert Ingold, Kommunikationsrechtler an der Universität Mainz, hält diese Twitter-Praxis der Polizei für schlicht rechtswidrig. „Staatliche Organe können nicht auf gut Glück Sachverhalte kommunizieren. Behörden unterliegen in der Kommunikation besonderen Wahrheitspflichten. Das heißt: Unwahre oder missverständliche Äußerungen darf eine staatliche Stelle nicht veröffentlichen“, meint Ingold.