Wichtiger als Dogmatik oder gar Methodenlehre ist im Justizalltag das Präjudiz. Die justizielle Selbstreferenz ist ausschlaggebend (Grasnick, aaO, S. 72):
Die Gerichte entscheiden so, wie sie selbst und/oder andere Gerichte in gleichgelagerten Fällen früher bereits entschieden haben.