Rechtsextreme Aufzüge sind eine Zumutung für die Demokratie, weil die Segnungen unserer freiheitlichen Verfassung auch deren Feinden zuteil werden. Das Grundgesetz hat sich aber für einen solchen Umgang mit Rechtsextremen entschieden: Es geht selbstbewusst davon aus, dass menschenverachtende Auffassungen Rechtsradikaler in einer engagiert geführten öffentlichen Auseinandersetzung letztlich keine Chance haben.
Die Betonung liegt dabei auf “engagiert geführter öffentlicher Auseinandersetzung”: Freiheit und Demokratie in freier Auseinandersetzung zu verteidigen, setzt viel Engagement gegen ihre Gegner voraus. Nie dürfen wir ihnen das Feld überlassen. Wo Antidemokraten zur Normalität werden oder Resignation eintritt, wo ihre Angebote von Sozialberatung, Sport oder Kinderfesten konkurrenzlos sind, wo ihre Propaganda unwidersprochen bleibt, da ist die Demokratie in Gefahr.
Unsere freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung gegen ihre Gegner zu verteidigen, ohne deren Rechte zu verletzen, ist Verantwortung jedes Menschen. In diesem Sinne ist Antifaschismus Bürgerpflicht.