Den Vertretern der Magie droht weiteres Ungemach. Sie müssen künftig nicht nur von ihren Kunden eine Quittung verlangen und diese fürs Finanzamt aufbewahren. Die Klienten können sogar anhand des Belegs vor Gericht Schadensersatz einklagen, falls die Prognose nicht eintritt. „Wenn etwa die Hellseherin verspricht, der untreue Gatte kehre binnen drei Monaten reuevoll nach Hause zurück, der Herr sich jedoch nicht einstellt, hat die Wahrsagerin ein Problem“, sagt der liberaldemokratische Senator Alin Popoviciu.