Der Bundespräsident wird – vom bisher zweimal aufgetretenen Fall der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit abgesehen – alle 5 Jahre von der Bundesversammlung, also indirekt gewählt. Die ausschließlich für die Wahl des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland gebildete Bundesversammlung besteht aus:
– allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie
– einer grundsätzlich gleichen Zahl an Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden.
Zur Zeit hat der 18. Deutsche Bundestag 630 Mitglieder, so dass die am 12. Februar 2017 zusammentretende 16. Bundesversammlung aus maximal 1.260 Mitgliedern bestehen wird (siehe auch Details zur Zusammensetzung nach Fraktionen und Ländern).