(10.Juli) Im März 2013 verpflichtete der Europäische Rat sich, die Bankenunion mittels folgender Schritte zu vollziehen: Erstens sollen die verbleibenden Rechtsetzungsverfahren zur Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), womit der EZB die Befugnis zur Beaufsichtigung der Banken im Euro-Währungsgebiet übertragen wird[4], vorrangig abgeschlossen werden. Zweitens soll in den Sommermonaten eine Übereinkunft dazu erzielt werden, wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) nach der Einrichtung des SSM und einer Überprüfung der Bankbilanzen mit einer Feststellung der „Altlasten“ Banken direkt rekapitalisieren könnte. Daneben soll im Sommer 2013 eine Einigung über die Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom [ ] zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Richtlinie [ ] des Europäischen Parlaments und des Rates“)[5] erzielt werden. Und schließlich soll der Vorschlag der Kommission für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) in Verbindung mit zweckmäßigen und wirksamen Letztsicherungsmechanismen im Hinblick auf seine Annahme während des laufenden Parlamentszyklus vorrangig geprüft werden.