Deutschland droht ein Vertragsverletzungs-Verfahren wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine eventuelle Strafzahlung wird allerdings, wie die EU-Kommission kürzlich andeutete, wahrscheinlich geringer ausfallen als bislang befürchtet. Nun kritisieren Datenschützer, das Vertragsverletzungsverfahren sei von den Befürwortern „künstlich hochgespielt“ worden.