Die in der Neuen Richtervereinigung (NRV) versammelten Richter und Staatsanwälte meinen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet wäre.
Die in der Neuen Richtervereinigung (NRV) versammelten Richter und Staatsanwälte meinen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet wäre.