2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.