Die EU-Kommission hält offenbar nach wie vor an der Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung fest. Selbst die geplante Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie – die in einem Evaluationsbericht dokumentierte erhebliche Mängel insbesondere bei Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz beheben soll – wird nun offenbar in Frage gestellt.