Bisher galt das nur für die zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken üblichen sieben Tage – doch mit der neuen Speicherpflicht kommt nun eine Zehn-Wochen-Frist.
Bisher galt das nur für die zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken üblichen sieben Tage – doch mit der neuen Speicherpflicht kommt nun eine Zehn-Wochen-Frist.