Tatsächlich lautet die Rechtsauffassung der Bundesregierung, anlassloses, umfassendes Ausspähen von Telefonaten und E-Mails im Ausland sei zulässig.
Tatsächlich lautet die Rechtsauffassung der Bundesregierung, anlassloses, umfassendes Ausspähen von Telefonaten und E-Mails im Ausland sei zulässig.