(4.7.2016) Nach der in Deutschland historisch-traditionellen Wahrnehmungsstörung und Zeitverzögerung und dem moralisch-politischen Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben in Organstreitverfahren 2 BvE 5/15 also im Jahre 2016, ob wenigstens das 1968 durch die „Notstandsgesetze“ installierte letzte parlamentarische Feigenblatt vor der Willkür von Staat, Spionen und geheimdienstlichen Komplex hält.
Würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Regierung selbst diesem Geheimgericht G 10-Kommission keine Unterlagen herausrücken muss – welches im elektronischen Zeitalter des 21. Jahrhunderts nicht nur Verantwortung trägt für sämtliche Spionage der Bundesbehörden gegen die Menschen im Inland, sondern auch gegen die Telekommunikation der Menschen weltweit, durch Anzapfen der Internetknoten und Telekommunikationsverbindungen über deutsches Territorium – kann Karlsruhe erstens seinen Laden gleich ganz dichtmachen und muss zweitens zugeben, dass weder Westdeutschland, noch die heutige Berliner Republik jemals eine parlamentarische Demokratie waren.