(22.11.2008) Der Anbieter von sogenannter âKinderpornografeâ (was fĂźr ein Name) kann bereits jetzt jederzeit und Ăźberall als Schwerstverbrecher verfolgt werden. Wenn das nicht geschieht, ist das Beihilfe und Mittäterschaft. (..)
Nun tritt also die Familienministerin von der Leyen vor die Presse und fordert eine Ănderung der Gesetze fĂźr Anbieter von Medien.
Begrßndung: die Nichthandlungsfähigkeit der eigenen staatsanwaltlichen Ermittler und PolizeibehÜrden. Sie drßckt das nur etwas anders aus.
Von der Leyen sagt, sie will die âVerbreitung von Internet-Seiten mit Kinderpornografieâ in Deutschland verbieten.
Sie sagt nicht, dass sie das Anbieten von Internet-Seiten mit Kinderpornografie in Deutschland verbieten will.
Warum sagt sie das nicht? Weil das natĂźrlich längst verboten ist. (…)
Genauso wie man in Zentralasien die deutschen Besatzungssoldaten zu Bewachern der Opiumernte macht um dann hier am Bahnhof Zoo die Halbleichen fßr die Talkhows einzusammeln, genauso lässt man diese Seiten im Netz damit man mit ihnen Politik machen kann.